Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Falls Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Welche Übersetzungen übernehmen Sie?

Alle Arten von Übersetzungen werden von uns übernommen. 

Wir sind spezialisiert auf die Sprachen Farsi-Persisch und Hochdeutsch und haben in diesem Feld mehr als 15 Jahre Erfahrung und ein gut aufgestelltes Team, zudem ziehen wir je nach Übersetzungsart und Bereich entsprechende Expert:innen hinzu. 

Das heißt, dass wir rechtsgültige Dokumente, wie Verträge, Zeugnisse oder Ausweisdokumente, wie auch Übersetzungen in den Bereichen Kultur, Marketing und Informationen, Politik und Journalismus übersetzen.

Übernehmen Sie auch Dolmetschungen?

Wir dolmetschen vor Gericht, bei Behörden, beispielsweise auch im Gesundheitswesen, oder auch für Ihre Veranstaltung, Delegation oder Diskussionsrunde. Überall, wo Sie sprachlich nicht weiterkommen, werden wir für Sie da sein.

Übernehmen Sie die Begleitung von Delegationen?

Ja, wir haben schon viele Delegationen aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Kultur zwischen Deutschland und Iran begleitet. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Führen Sie unabhängige Recherchen auf Persisch und Deutsch zu Wunschthemen durch?

Ja, wir führen unabhängige Recherchen in den Bereichen Medien, Politik, Wirtschaft, Kultur durch und katalogisieren diese Informationen für Sie nach Ihren Bedürfnissen, sodass Sie diese sofort weiterverwenden können. Dabei liefern wir Ihnen gerne auch zitierfähige Übersetzungen für den Pressegebrauch.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem / einer in Deutschland staatlich anerkannten Übersetzer:in durchgeführt wurde. Eine beglaubigte Übersetzung unterscheidet sich von einem legalisierten Dokument. Stellen Sie sicher, was Sie genau benötigen. Falls Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Was bedeutet es ein Dokument zu legalisieren?

Die Legalisierung bedeutet, vereinfach gesagt, dass die Echtheit eines Dokuments über ein besonderes Verfahren bestätigt wird. Das heißt, dass ein Dokument, welches z.B. in Iran ausgestellt wurde, seitens einer iranischen Behörde als echt bestätigt wird und anschließend von der Deutschen Botschaft in Teheran für Deutschland legalisiert, also für den deutschen Rechtsverkehr gültig, wird.

Wann benötige ich eine Legalisierung? Wann eine beglaubigte Übersetzung?

Dies lässt sich generell nicht beantworten. Die jeweilige Behörde in Deutschland oder Iran teilt Ihnen mit, welches Dokument Sie beglaubigt oder legalisiert benötigen.

Werden Ihre Übersetzungen auch in den anderen Bundesländern anerkannt?

Wir haben Übersetzungsaufträge aus dem gesamten Bundesgebiet. Bisher erhielten wir keine Rückmeldung, dass eine Übersetzung von uns nicht anerkannt wurde.

Werden die in Deutschland beglaubigten Übersetzungen in Iran anerkannt?

In Iran werden nur die Übersetzungen, der in Iran vereidigten Übersetzer:innen anerkannt. Trotzdem werden viele Unterlagen zur Vorlage bei nicht staatlichen Institutionen, die von uns übersetzt wurden, anerkannt.

Bestätigt bzw. legalisiert die iranische Botschaft oder das Konsulat in Deutschland die hier angefertigten beglaubigten Übersetzungen?

In Iran werden nur die Übersetzungen, der in Iran vereidigten Übersetzer:innen anerkannt. Daher bestätigt die iranische Botschaft bzw. das Konsulat den Stempel der vereidigten Übersetzer:innen in Deutschland in der Regel nicht.

Muss für eine beglaubigte Übersetzung das Original vorgelegt werden oder kann auch eine Kopie als Vorlage dienen?

Als Vorlage kann das Original, aber auch eine Kopie oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Allerdings wird in der Übersetzung erwähnt, ob das Original, die beglaubigte Kopie oder die Kopie als Vorlage diente.

Kann ich statt des Originals ein Video vom Original schicken?

Nein, das Original muss vorliegen, wenn bestätigt werden soll, dass das Original als Vorlage diente. 

Kann die Übersetzungserstellung per Post abgewickelt werden?

Ja, senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post (per Einschreiben Einwurf) zu, und wir schicken sie Ihnen und die Übersetzung, ebenfalls per Einschreiben Einwurf, zurück. 

Können Sie auch Kopien beglaubigen? Das heißt, beglaubigen, dass die Kopie dem Original entspricht?

Nein. Wir können nicht beglaubigen, dass die Kopie dem Original entspricht. Wir beglaubigen lediglich, dass unsere Übersetzung der Vorlage entspricht. Ebenso bewerten wir nicht, ob die Vorlage ein echtes Original ist. 

Kann ich zwei Ausfertigungen von einer beglaubigten Übersetzung haben?

Sie können zwei Ausfertigungen erhalten. Jede weitere Ausfertigung erhalten Sie vergünstigt.

Wird eine beglaubigte Übersetzung aus Iran in Deutschland anerkannt?

Beglaubigte Übersetzungen aus Iran werden zum großen Teil anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Es tauchen aber häufiger Fälle auf (wie beispielsweise bei der Einbürgerung), in denen die deutschen Behörden, die in Iran beglaubigten und legalisierten Unterlagen nicht akzeptieren und auf einer in Deutschland beglaubigten Übersetzung bestehen. 

Wie stellen Sie die Qualität von Fachübersetzungen sicher? Welche Quellen nutzen Sie?

Bei juristischen Texten oder Fachthemen wenden wir uns an Expert:innen des Faches, um bei der Übersetzung Ihrer Dokumente das beste Äquivalent und eine hohe Qualität stets sicher zu stellen. 

Übersetzen Sie Dokumente, die in Dari geschrieben sind bzw. aus Afghanistan?

Wir übersetzen ausschließlich zwischen der Farsi-Persisch und dem Hochdeutschen. Dokumente in Farsi-Persisch sind hauptsächlich Dokumente, die in Iran erstellt werden. Da wir auf qualitativ hochwertige Übersetzungen spezialisiert sind, übersetzten wir Dari-Persisch nicht, obschon Dari dem Farsi-Persisch sehr ähnlich ist.