Beglaubigungen

Wenn Sie amtliche Dokumente wie Zeugnisse, Diplome, Ausweise und Urkunden bei einer Behörde in Übersetzung vorgelegen möchten, so muss dies in der Regel in Form einer beglaubigten Übersetzung erfolgen.

Beglaubigte Übersetzungen stellen die Vollständigkeit und Korrektheit der Übersetzung sicher und können nur durch vereidigte Übersetzer vorgenommen werden. Allgemein vereidigt sind Übersetzer, wenn sie bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Sie haben ihre fachliche Befähigung und persönliche Eignung für ihre Tätigkeit bei Gerichten, Behörden und Notaren nachgewiesen und übernehmen häufig eine quasi hoheitliche Aufgabe. Daher sind sie immer kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen Texte gewissenhaft in die andere Sprache übertragen.

Unsere vereidigte Übersetzerin Naghmeh Hosseini ist Mitglied im Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher. Aufgrund ihrer 15-jährigen Erfahrung im Übersetzen zwischen der persischen und der deutschen Sprache und aufgrund ihres interkulturellen Wissens nimmt sie gern Übersetzungsaufträge an, in denen es auf Feinheiten in der Bedeutungsübertragung ankommt.

Beglaubigte Übersetzungen

Um die Vollständigkeit und Korrektheit einer beglaubigten Übersetzung zu bezeugen, wird in der Regel ein Stempel verwendet:

  • Stempel
    Sofern es in einem Bundesland vorgeschrieben ist, muss ein Stempel direkt auf der Übersetzung angebracht werden. Dieser enthält mindestens den Namen und die Sprache(n) und evtl. zusätzlich die Anschrift des Übersetzers bzw. der Übersetzerin.
  • Digitale Signatur
    Qualifizierte elektronischen Signatur (QES): Viele Behörden akzeptieren digitale Signaturen bereits. Auf diese Weise erhalten Sie ein von uns digital-signiertes Dokument.

Wir übersetzen ausschließlich zwischen den Sprachen Persisch und Deutsch und verfügen als Spezialisten über ein nuanciertes Wissen in beiden Kulturkontexten.