Legalisierung

Wenn eine öffentliche Urkunde, die von einem Gericht oder einer Behörde ausgestellt wurde, in einem anderen als dem ausstellenden Staat vorgelegt werden soll, ist häufig ein Echtheitsnachweis zu erbringen: Die Urkunde muss legalisiert werden.

Mit der Legalisierung wird sowohl die Echtheit der Unterschrift als auch die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde bestätigt. Die Legalisierung muss vom Konsularbeamten desjenigen Staates vorgenommen werden, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

Eine Alternative zur Legalisierung kann in manchen Fällen die „Haager Apostille“ darstellen. Diese bestätigt ebenfalls die Echtheit einer Urkunde. Der Unterschied zwischen ihr und der Legalisation besteht darin, dass die Haager Apostille von einer zu diesem Zweck bestimmten Behörde in demselben Staat erteilt werden kann, in dem die Urkunde auch ausgestellt wurde. Dies geschieht nach einem festgelegten Muster auf Grundlage des Haager Übereinkommens. Somit ist eine Beteiligung des Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, in diesem Fall nicht erforderlich.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.